AGB Hundeschule Fee

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Online-Formular, E-Mail oder Post (mittels Einsenden des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars). Die Anmeldung gilt als verbindlich.

Bestätigung
Sie erhalten, wenn nicht anders vereinbart, nach Ihrer Anmeldung eine Bestätigung per Mail.

Organisation
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns das Recht vor, Kurse bei zu wenig Anmeldungen oder aussergewöhnlichen Ereignissen abzusagen oder zu verschieben.

Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl und die Anzahl teilnehmender Hunde ist bei allen Kursen beschränkt.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Zahlung des Kursgeldes
Das gesamte Kursgeld ist nach der ersten Lektion des jeweiligen Kurses bar zu bezahlen. Es werden keine Rechnungen verschickt.
Bei einer Kursabsage unsererseits werden die von Ihnen bereits bezahlten Kosten für den entsprechenden Kurs vollumfänglich rückvergütet.

Versäumte Lektionen
Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Es werden keine Kosten rückerstattet. Terminierte Beratungen oder Einzellektionen müssen innert 48 Stunden annulliert werden, ansonsten werden sie vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Kursausschluss / Auffälligkeiten
Wir behalten uns vor, Teilnehmer aus einem Kurs auszuschliessen, wenn grobfahrlässig, tierschutzwidrig oder mit Gewalt auf den Hund eingewirkt wird. Das evtl. bereits bezahlte Kursgeld in der jeweiligen Kursreihe wird für die noch ausstehenden aber bereits bezahlten Lektionen, von denen der Teilnehmer ausgeschlossen wird, nicht rückvergütet.
Wir behalten uns vor, evtl. Auffälligkeiten betreffend Verhalten eines Hundes und / oder dessen Halters im Umgang mit seinem Hund an die jeweilige Wohngemeinde und / oder an das zuständige kantonale Veterinäramt zu melden.

Versicherung / Haftung
Für alle organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.
Die Teilnahme an den verschiedenen Anlässen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Kosten, welche aus dem Spiel zwischen oder
im Umgang mit den Hunden entstehen können (z.B. Bisswunden usw.), wird keinerlei Haftung übernommen.

Gesundheit der Hunde
Teilnehmende Hunde müssen geimpft, entwurmt, gechipt und gesund sein. Läufige Hündinnen müssen der Kursleitung vor dem jeweiligen Anlass gemeldet werden. Die Kursleitung befindet über das weitere Vorgehen oder über die weitere Teilnahme.

Mitbringen der Hunde
Die Hunde sind beim Treffpunkt bis auf Anweisung der Kursleitung im Auto zu belassen. Es kann vorkommen, dass der Hund bei gewissen Kursen zeitweise im Auto bleiben muss. Für die entsprechende Infrastruktur und das Wohlbefinden des Hundes (Wasser, Schatten, Sicherheit usw.) sind die Teilnehmer selbst besorgt.

Leinen- und Kotaufnahmepflicht
Am Treffpunkt, auf dem Parkplatz und dem umliegenden Gelände gilt Leinenpflicht. Selbstverständlich gilt generell Kotaufnahmepflicht. Fehlbare Halter werden zur Verantwortung gezogen. Hunde werden erst auf Anweisung der Kursleitung von der Leine gelassen. Kotsäcke werden in dafür vorgesehenen Abfallbehältern oder Robidogs korrekt entsorgt.

Allgemeines
Während Dauer der Kurs-Lektionen sowie auf dem Übungsgelände gilt für die Teilnehmer und Zuschauer Rauchverbot.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist der Sitz der «Hundeschule-Fee» massgebend. Es gilt in jedem Fall das Schweizerische Recht.

Hämikon, 1. Mai 2021